Aufgaben und Einsatzbereiche des Gefahrstoffzuges


Die Aufgaben der Feuerwehr im abwehrenden Gefahrenschutz lassen sich für den Bereich Gefahrstoffe in zwei Teilbereiche aufteilen.

1. Unaufschiebbare Erstmaßnahmen

Diese werden von den jeweiligen örtlichen Feuerwehreinheiten durchgeführt, d.h. jede Ortsfeuerwehr ist in ihrem Ausrückebereich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch für Unfälle mit Gefahrstoffen zuständig.

Unaufschiebbare Erstmaßnahmen sind:

Zur Bewältigung der unaufschiebbaren Erstmaßnahmen durch die örtlichen Feuerwehreinheiten wird von der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz der Lehrgang "GAMS-Plus" für Führungskräfte angeboten (12 Stunden)

2. Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen

Diese werden von Facheinheiten mit besonderer Ausrüstung, in diesem Fall vom Gefahrstoffzug, durchgeführt.

Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen sind:


Träger des Gefahrstoffzuges

Träger der Gefahrstoffzüge in Rheinland-Pfalz sind die Landkreise, die sich der Personalbestände der Feuerwehren der Verbandsgemeinden bedienen und die erforderlichen Gerätschaften für die Gefahrstoffzüge beschaffen.

Teilweise werden auch Material und Fahrzeuge aus Bundesbeschaffung eingesetzt, so z.B. der Dekon-P.

Aktuell stellen alle Verbandsgemeinden Personal zum Gefahrstoffzug des Landkreises Kusel:


Alarmierung des Gefahrstoffzuges

Die Alarmierung des Gefahrstoffzuges erfolgt je nach Alarmmeldung entweder direkt mit der Erstalarmierung durch die integrierte Leitstelle Kaiserslautern oder durch Nachalarmierung der Feuerwehreinsatzzentralen der einzelnen Verbandsgemeinden, sofern die vorgefundene Einsatzlage einen Einsatz des Gefahrstoffzuges oder seiner Teileinheiten erfordert.

Für die Alarmierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Als Einsatzleitfahrzeug steht dem Gefahrstoffzug bei Bedarf der gemeinsam von der VG Glan-Münchweiler und dem Landkreis Kusel  beschaffte, bei der FF Glan-Münchweiler stationierte ELW2 oder ein ELW1 einer anderen Verbandsgemeinde zur Verfügung.